Waffen für Partner – oder Partner durch Waffen? Was passiert, wenn Diplomatie wieder Sicherheitspolitik wird?

Melih Can Erdönmez10 Min. Lesezeit
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Symbolbild: Militärfahrzeuge in einem Seehafen vor der Verschiffung.
Symbolbild: Militärfahrzeuge in einem Seehafen vor der Verschiffung.Foto: siwabudv / Envato Elements

Kernaussagen

  1. 2026 hat die Bundesregierung ihre Rüstungsexportpolitik gegenüber den Golfstaaten gelockert, beruft sich offiziell aber weiter auf einen restriktiven Kurs.
  2. Gesamtwirtschaftlich sind Rüstungsexporte ein Nischenposten (rund 0,85 Prozent der Warenexporte); ihre Begründung muss politisch sein – auch wenn die Regierung sie ausdrücklich industriepolitisch versteht.
  3. Die Risiken sind dokumentiert: illegale Exporte, Weitergabe von Lizenzgewehren an Milizen, deutsche Technik im Jemen-Krieg – bei rechtlich schwachen Endverbleibsregeln.
  4. Das Sicherheitsargument trägt bei defensiven Systemen gegen reale Angriffe und bei europäischen Gemeinschaftsprojekten, kaum aber als Hebel für politischen Einfluss.
  5. Solche Exporte liegen nur unter überprüfbaren Bedingungen im deutschen Interesse; gegenüber Saudi-Arabien ist die wichtigste davon derzeit nicht erfüllt.

Mit der Golfreise von Kanzler Merz und der Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 hat die Bundesregierung ihre Rüstungsexportpolitik gegenüber den Golfstaaten 2026 sichtbar gelockert. Diese Analyse zeigt: Gesamtwirtschaftlich sind Rüstungsexporte ein Nischenposten. Alle Genehmigungen des Jahres 2025 entsprechen rund 0,85 Prozent der deutschen Warenexporte. Ihre Begründung muss deshalb politisch sein. Das Sicherheitsargument trägt, aber nur eng: bei defensiven Systemen gegen reale Angriffe und bei europäischen Gemeinschaftsprojekten. Als Hebel für Einfluss auf Partner wie Saudi-Arabien taugt es kaum. Meine Empfehlung lautet daher: Exporte an umstrittene Partner nur unter überprüfbaren Bedingungen – defensiv, mit kontrolliertem Endverbleib, europäisch abgestimmt und mit klaren Abbruchregeln. Gegenüber Saudi-Arabien ist die wichtigste dieser Bedingungen derzeit nicht erfüllt.

Der Anlass: ein Kurswechsel mit offenem Anspruch

Anfang Februar 2026 kündigte Merz bei seiner Reise nach Saudi-Arabien, Katar und in die Emirate einen „weniger restriktiven, dafür berechenbareren Kurs“ an; die Golfstaaten stünden „nicht unter Generalverdacht“ (Euronews, 2026). Am 20. März trat die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA in Kraft, eine Art vorab erteilte Sammelerlaubnis. Sie gilt für Güter der Luft- und Seeverteidigung an Saudi-Arabien, die Emirate, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman und die Ukraine. Befristet war sie zunächst bis zum 15. September 2026; eine Verlängerung war bei Redaktionsschluss nicht amtlich belegt. Kriegswaffen erfasst sie nicht (Wissenschaftliche Dienste, 2026). Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begründete den Schritt laut englischsprachiger Wiedergabe mit „indiscriminate attacks by Iran on Gulf countries“ (Ukrinform, 2026).

Offiziell beruft sich die Bundesregierung weiter auf ihre „restriktive Rüstungsexportpolitik“ (Rüstungsexportbericht 2025). Der Koalitionsvertrag 2025 will Exporte jedoch „stärker an unseren Interessen in der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik“ ausrichten. Zugleich heißt es dort: „Rüstungsexporte, bei denen ein erhebliches konkretes Risiko besteht, dass diese zur internen Repression oder in Verletzung des internationalen Rechts eingesetzt werden, lehnen wir grundsätzlich ab.“ (Koalitionsvertrag, 2025). Warum also liefert Deutschland an Partner wie Saudi-Arabien? Und wann kann das im deutschen Interesse liegen?

Ein Nischenposten – und doch Industriepolitik

Zwei Größen muss man auseinanderhalten. Eine Genehmigung sagt nichts darüber, ob und wann geliefert wird. Die tatsächliche Ausfuhr wird nur für Kriegswaffen statistisch erfasst. Für 2025 weist die Bundesregierung Genehmigungen über rund 13,3 Milliarden Euro aus. Die tatsächlichen Kriegswaffenausfuhren lagen bei 3,75 Milliarden Euro, das sind 0,24 Prozent aller deutschen Exporte (Rüstungsexportbericht 2025).

Größe (2025) Wert Quelle
Rüstungsexport-Genehmigungen 13,3 Mrd. € Rüstungsexportbericht 2025
Tatsächliche Kriegswaffenausfuhren 3,75 Mrd. € Rüstungsexportbericht 2025
Kfz und Kfz-Teile – nur 1. Halbjahr 131,8 Mrd. € Destatis, 2025
Deutsche Warenexporte insgesamt 1.562,9 Mrd. € Destatis, 2026

Nach eigener Berechnung entspricht selbst die gesamte Genehmigungssumme nur rund 0,85 Prozent der Warenexporte. Die Kfz-Exporte eines einzigen Halbjahres sind etwa zehnmal so hoch. Auch der Anstieg auf rund 13,9 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2026 ändert an dieser Größenordnung wenig; er entfiel vor allem auf die Ukraine und Bündnispartner (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2026). Für Saudi-Arabien sind die Beträge noch kleiner: 2025 gab es 97 Genehmigungen über 38,9 Millionen Euro, nach eigener Berechnung rund 0,29 Prozent aller Genehmigungen (Rüstungsexportbericht 2025).

Für einzelne Unternehmen zählt das Exportgeschäft dennoch. Die Bundesregierung versteht Ausfuhren „in ausgewählte Partnerstaaten“ ausdrücklich als Beitrag zur „Stärkung der verteidigungsindustriellen Basis“ (Bundesregierung, 2024). Der Koalitionsvertrag kündigt an, Exporte über Regierungsabkommen (Government-to-Government-Vereinbarungen) auszubauen (Koalitionsvertrag, 2025). Welche Unternehmen vom Export abhängen, erhebt die Regierung laut einer SWP-Studie allerdings nicht (SWP, 2025).

Es geht also nicht um Exporterlöse für die Volkswirtschaft, sondern um Politik – und um Industriepolitik. Exporte an umstrittene Partner müssen politisch begründet werden.

Strenge Regeln, schwache Kontrolle

Auf dem Papier ist der Rahmen eng. Die Politischen Grundsätze verlangen gegenüber Drittländern eine „restriktive“ Praxis und erlauben Kriegswaffenexporte in Konfliktländer nur zur Selbstverteidigung nach Art. 51 VN-Charta. Der EU-Standpunkt schreibt die Ablehnung vor, wenn ein „eindeutiges Risiko“ interner Repression besteht oder wenn Exporte Konflikte verschärfen würden (Wissenschaftliche Dienste, 2026). Aus meiner Sicht kann das „erhebliche konkrete Risiko“ des Koalitionsvertrags dabei eine höhere Schwelle sein als der EU-Maßstab.

Schwach ist vor allem der Endverbleib. Das Landgericht Stuttgart stellte 2019 fest, dass „weder eine Endverbleibserklärung als solche noch der tatsächliche Endverbleib verwaltungsrechtlich zum Bestandteil einer Genehmigung gemacht werden kann“ (Rosa-Luxemburg-Stiftung, 2019). Kontrollen vor Ort nach der Lieferung, sogenannte Post-Shipment-Kontrollen, gibt es nur für Klein- und Leichtwaffen bei staatlichen Empfängern (Rüstungsexportbericht 2024). Öffentlich wird dazu nur die pauschale Angabe, es habe keine Beanstandungen gegeben (GKKE, 2025).

Auch die Kontrolle von außen ist begrenzt. Nach dem Bundesverfassungsgericht muss die Regierung dem Parlament bei Kriegswaffengeschäften keine Gründe nennen. Einzelne können Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter nicht gerichtlich angreifen (Wissenschaftliche Dienste, 2026). Ein Rüstungsexportkontrollgesetz wurde nie verabschiedet (GKKE, 2025), und der Koalitionsvertrag 2025 erwähnt es nicht mehr.

Was die Praxis zeigt

Zwei Fälle sind rechtskräftig entschieden. Bei Heckler & Koch gelangten G36-Gewehre in mexikanische Bundesstaaten, die nach den Genehmigungsauflagen ausgeschlossen waren. Zwei frühere Mitarbeiter wurden verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen; gegen das Unternehmen wurden 3,7 Millionen Euro eingezogen (Rosa-Luxemburg-Stiftung, 2019; epd, 2021). Bei Sig Sauer gingen mehr als 38.000 Pistolen über die USA an die kolumbianische Nationalpolizei. Drei Manager erhielten Bewährungsstrafen; eine Einziehung von 11,1 Millionen Euro bestätigte der Bundesgerichtshof gegenüber zwei der drei Gesellschaften (LTO, 2021).

Auch Empfängerstaaten haben Waffen weitergegeben. Laut BICC wurden 2015 in Saudi-Arabien in deutscher Lizenz gefertigte G3- und G36-Gewehre „nachweislich“ über dem Jemen abgeworfen, um Milizen zu bewaffnen. Die Bundesregierung erklärte damals, zur Herkunft keine eigenen Erkenntnisse zu haben (Bundesregierung, 2015). Bei der Lizenzproduktion in Al-Kharj „verloren Heckler & Koch sowie die deutsche Bundesregierung weitgehend den Einfluss“ (BICC, 2026).

Die Recherche #GermanArms fand 2019 deutsche Technik im Jemen-Krieg, etwa ein emiratisches Minenjagdboot der Frankenthal-Klasse und Fahrzeuge mit Waffenstationen von Dynamit Nobel Defence (Bundestag, 2019). Die Lieferungen waren genehmigt; gegen die Hersteller besteht kein Vorwurf. Das Wirtschaftsministerium sah in diesem Einsatz keinen Verstoß gegen die Endverbleibserklärungen. Das zeigt die Grenze des Instruments: Es soll vor Weitergabe schützen, nicht vor dem Einsatz im Krieg durch den Empfänger selbst.

Hinzu kommt der Fall RWM Italia. Nach Dokumentation von Mwatana und ECCHR fanden sich Teile von Bomben der Rheinmetall-Tochter am Ort eines Luftangriffs, offenbar der saudisch geführten Koalition, bei dem 2016 sechs Mitglieder einer Familie starben (ECCHR, 2020). Ein Verfahren in Rom gegen Beamte der italienischen Exportbehörde UAMA und Manager von RWM Italia wurde 2023 eingestellt. Laut Avvenire sah die Richterin einen Verstoß der italienischen Genehmigungspraxis gegen den Waffenhandelsvertrag, aber keine strafbare Handlung der Beschuldigten (Avvenire, 2023).

Nicht belegt ist dagegen, dass deutsche Waffen über Saudi-Arabien zu Terrororganisationen gelangt wären. Bei al-Qaida-nahen Kämpfern und beim IS tauchten Waffen aus saudischen Beständen auf, laut den Recherchen aber US-amerikanische bzw. osteuropäische (CNN, 2019; Al Jazeera, 2017). Das Risiko ist real. Es muss nicht überzeichnet werden, um ernst genommen zu werden.

Saudi-Arabien: angegriffen und Kriegspartei

Kaum ein Land zeigt die Unstetigkeit deutscher Politik so deutlich. Auf den Lieferstopp nach dem Mord an Jamal Khashoggi 2018 (BICC, 2026) folgte ab 2023 eine schrittweise Lockerung, etwa für IRIS-T-Lenkflugkörper und Eurofighter (GKKE, 2025). Anders als der Koalitionsvertrag von 2018 (BICC, 2026) und laut übereinstimmenden Berichten der von 2021 (Vatican News, 2021) enthält der von 2025 keine Jemen-Klausel mehr. An der Menschenrechtslage hat sich wenig gebessert: 2025 wurden mindestens 356 Menschen hingerichtet (Amnesty International, 2026).

Entscheidend ist der Jemen. Die Waffenruhe von 2022 ist im Spätsommer 2026 zusammengebrochen. Die Huthi greifen Saudi-Arabien an; bei einem Angriff am 8. September wurden nach saudischer Bestätigung 73 Menschen verletzt (Security Council Report, 2026). Am 4. Oktober meldete die saudisch geführte Koalition selbst 97 Angriffe gegen Huthi-Stellungen, unter anderem mit Kampfflugzeugen. Ob saudische Flugzeuge beteiligt waren, sagt die Meldung nicht ausdrücklich (Al Jazeera, 2026). Zugleich griff Iran 2026 Ziele in Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten an (BICC, 2026). Saudi-Arabien ist damit angegriffener Staat und führende Kriegspartei zugleich.

Riad diversifiziert seine Partner. Dazu gehören ein Rüstungspaket mit den USA über 142 Milliarden US-Dollar (Al Jazeera, 2025) und seit August 2026 ein Beistandspakt mit der Türkei und der Atommacht Pakistan (Al Jazeera, 2026). Was das für europäische Interessen bedeutet, ist offen.

Das Sicherheitsargument – ehrlich gewogen

Pia Fuhrhop (SWP) sieht seit 2022 Anzeichen für einen möglichen Paradigmenwechsel: „Politische Argumente könnten in Zukunft ökonomische Erwägungen in den Hintergrund drängen“ (SWP, 2025). Das Argument verdient eine Prüfung in beide Richtungen.

Was dafür spricht

Die Bedrohung ist real. Angriffe aus Iran und dem Jemen auf die Golfstaaten sind Gegenwart, und die Politischen Grundsätze erlauben Lieferungen zur Selbstverteidigung. Ein Flugabwehrsystem, das Raketen auf Flughäfen abfängt, ist nach meiner Einschätzung etwas anderes als Bomben für Luftangriffe.

Europäische Projekte brauchen Exportfähigkeit. Rund ein Drittel der Eurofighter-Komponenten stammt aus Deutschland (GKKE, 2025). Während des Lieferstopps begannen Hersteller wie Airbus und Arquus, deutsche Komponenten zu ersetzen und Produkte als „German-free“ zu vermarkten (Euronews/Reuters, 2019).

Die Industriebasis ist dünn, die Konkurrenz groß. Laut Kiel Institut lassen sich abgebaute Kapazitäten nur langsam wieder aufbauen (Kiel Institut, 2024); Exporte können Linien zusätzlich auslasten. Saudi-Arabien bezog 2021 bis 2025 77 Prozent seiner Großwaffen aus den USA (SIPRI, 2026). Ein deutscher Verzicht dürfte die Aufrüstung der Region daher kaum verhindern.

Was dagegen spricht

Der Hebel ist gering. Deutschland lieferte 2020 bis 2024 nur rund 1,1 Prozent der saudischen Großwaffenimporte (BICC, 2026). Fuhrhop findet keinen empirischen Beleg, dass Deutschland mit Rüstungsexporten seinen Zielen „wesentlich nähergekommen wäre“, denn Einfluss setze „Machtasymmetrie und Berechenbarkeit“ voraus (SWP, 2025).

Das Eskalationsrisiko ist konkret. Exporte, die Konflikte verschärfen, sind abzulehnen, und die saudisch geführte Koalition meldet wieder eigene Angriffe im Jemen. Die Grenze zwischen defensiv und offensiv ist zudem unscharf. Nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste umfasst die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 naheliegenderweise auch Flugkörper (Wissenschaftliche Dienste, 2026).

Kontrolle endet an der Grenze. Lizenzproduktion, schwache Endverbleibsregeln und fehlende Kontrollen für Großsysteme machen den weiteren Verbleib kaum überprüfbar. Die GKKE fordert deshalb: „Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in andere Diktaturen im Nahen Osten“ (GKKE, 2025).

Aus meiner Sicht trägt das Sicherheitsargument dort, wo es um Schutz vor einer konkreten äußeren Bedrohung und um europäische Kooperation geht. Es trägt kaum, wo es um Einfluss geht. Und es trägt gar nicht, wo deutsche Güter einen Krieg verlängern könnten, an dem der Empfänger selbst beteiligt ist. Die Frage lautet daher nicht „Liefern oder nicht?“, sondern: Was wird geliefert, unter welchen Bedingungen – und wann wird die Lieferung beendet?

Was daraus folgen sollte

Die folgenden Empfehlungen sind eigene Schlussfolgerungen aus den Befunden.

Erstens: nur defensive Systeme, mit Abbruchregel. Exporte an umstrittene Partner sollten auf eine Positivliste defensiver Systeme wie Luft-, Raketen- und Minenabwehr beschränkt werden, statt sie wie bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 nur über den Zweck zu definieren. Beteiligt sich ein Empfänger aktiv an Kampfhandlungen wie im Jemen, sollte die Genehmigung automatisch ausgesetzt und neu entschieden werden.

Zweitens: Endverbleib überprüfbar machen. Endverbleibszusagen sollten gesetzlich als Genehmigungsvoraussetzung verankert werden, mit Widerrufsvorbehalt und Sanktionen. Post-Shipment-Kontrollen sollten auf Großsysteme und Lenkflugkörper ausgeweitet und über das pauschale „keine Beanstandungen“ hinaus dokumentiert werden.

Drittens: Schluss mit Kleinwaffen-Lizenzen. Das grundsätzliche Verbot neuer Lizenzproduktion von Kleinwaffen in Drittländern sollte gesetzlich festgeschrieben werden (Rüstungsexportbericht 2024). Für bestehende Linien wie in Al-Kharj sollte der Vertrauensschutz enden: keine Ersatzteile, Maschinen oder Komponenten mehr.

Viertens: europäisch abstimmen, offen begründen. Die angekündigte Harmonisierung der europäischen Exportregeln sollte vor neuen Gemeinschaftsprojekten kommen, und zwar durch Angleichung der Standards, nicht durch ihre Absenkung. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz mit Berichtspflichten an den Bundestag würde zudem offenlegen, welches Ziel ein Export erreichen soll und woran sich messen lässt, ob er es erreicht.

Fazit: Partner durch Waffen?

Deutschland liefert an umstrittene Partner nicht, weil die Volkswirtschaft darauf angewiesen wäre. Die Gründe sind politisch und industriepolitisch. Einige davon sind tragfähig: Wer Raketen auf Flughäfen abwehrt, nimmt ein anerkanntes Selbstverteidigungsrecht wahr, und wer europäische Gemeinschaftsprojekte will, kann nicht jede Ausfuhr national blockieren. Andere Gründe sind schwächer, als sie klingen. Ein Lieferanteil von rund einem Prozent verschafft kaum Einfluss auf Riad, und die belegten Fälle zeigen, dass Kontrolle endet, sobald die Güter das Land verlassen haben.

Ein „berechenbarerer Kurs“ wird erst berechenbar, wenn seine Grenzen benannt sind. Seit die saudisch geführte Koalition selbst wieder Angriffe im Jemen meldet, ist die wichtigste dieser Grenzen gegenüber Saudi-Arabien erreicht.

Waffen können Partner schützen. Partner schaffen sie nicht. Wer Waffen für Partner liefert, sollte sich nicht der Illusion hingeben, damit Partner durch Waffen zu gewinnen – sondern die Bedingungen kennen, unter denen er wieder aufhört.

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